Neues Verpackungsgesetz ab 1. Jan. 2019 - Registrierungspflicht
Nähere Informationen rund um das Thema „neues Verpackungsgesetz“
Das neue Verpackungsgesetz
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und löst damit die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Die bisherige Verpackungsverordnung und das neue Verpackungsgesetz gelten für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in den Verkehr bringen.
Registrierung erforderlich
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie sich als Systembeteiligungspflichtiger
(gem. § 7 VerpackG) bis Ende des Jahres bei der neu geschaffenen Organisation
„Stiftung Zentrale Stelle Verpackugsregister“ registrieren müssen.
Nähere Informationen rund um das Thema „neues Verpackungsgesetz“ finden Sie unter
www.verpackungsregister.org
Dort finden Sie eine Checkliste zur Registrierung sowie das Registrierungsportal.
Viele Grüße aus Langenzenn
Ihr Ströbel Team