PPWR einfach erklärt - die neue EU-Verpackungsverordnung
Schon ab 26. August 2026 beginnt die Anwendung der neuen Verordnung....
Was die neue EU-Verpackungsverordnung bedeutet – und wie wir uns bei Ströbel vorbereiten
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) wird die Verpackungsbranche in den kommenden Jahren verändern.
Viele Unternehmen stellen sich aktuell ähnliche Fragen:
- Was genau ist die PPWR?
- Wen betrifft sie?
- Ab wann gilt sie?
- Und was bedeutet das konkret für unser tägliches Geschäft?
Als Lieferant von Verpackungslösungen im Sinne der PPWR beschäftigt sich Ströbel intensiv mit diesen Themen. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick zur PPWR, erklären die wichtigsten Rollen entlang der Lieferkette – und zeigen, wie wir unsere internen Prozesse darauf ausrichten, relevante Informationen bereitzustellen.
Hinweis: Die dargestellten Maßnahmen dienen der allgemeinen Information und beziehen sich auf unsere internen Prozesse. Sie sind keine Bewertung, Freigabe oder rechtliche Beratung zu konkreten Produkten oder Kundenanwendungen und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung durch den Inverkehrbringer.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung „Verordnung (EU) 2025/40“, die die vorherige Richtlinie ersetzt. Sie gilt einheitlich direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Im Mittelpunkt stehen:
- die Reduzierung von Verpackungsabfällen
- eine bessere Recyclingfähigkeit
- der Einsatz recycelter Materialien
- klare Kennzeichnungs- und Informationspflichten
Kurz gesagt: Verpackungen sollen sparsamer, recyclinggerechter und transparenter werden.
Welche Verpackungen betrifft die PPWR?
Die PPWR gilt für nahezu alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – unabhängig vom Material (Kunststoff, Papier, Verbundstoffe etc.).
Ausgenommene Ströbel-Produkte sind u. a.:
- Trockenmittel
- Transportüberwachung
- Feuchtigkeitsanzeigekarten / Indikatorstreifen
- Entroster
Diese Produktgruppen fallen derzeit nicht unter die Verordnung.
Wann ist ein Produkt eine Verpackung nach der PPWR?
Nach der PPWR entscheidet nicht die Form oder das Material, sondern der Verwendungszweck.
Ein Produkt gilt als Verpackung, wenn es dazu dient,
- ein anderes Produkt zu schützen,
- es zusammenzuhalten,
- den Transport oder Verkauf zu ermöglichen oder
- das Produkt im Geschäft zu präsentieren.
Wichtig: Material oder Wiederverwendbarkeit spielen keine Rolle – ausschlaggebend ist allein der Zweck.
Welche Rollen gibt es in der PPWR – und warum ist das wichtig?
Warum Rollen wichtig sind
Die PPWR ordnet klar, wer welche Pflichten im Verpackungsprozess trägt – und diese hängen nicht unbedingt mit der Unternehmensbezeichnung zusammen. Aus Sicht der Compliance ist es entscheidend, die eigene Rolle korrekt zu verstehen, weil sie bestimmt, wer welche Daten liefern, welche Dokumente erstellen und welche Pflichten erfüllen muss.
Die wichtigsten Rollen im Überblick
1.) Lieferant
Ein Lieferant erzeugt Verpackungselemente oder Komponenten und liefert sie an einen Erzeuger oder Hersteller weiter.
Typische Aufgaben:
- Bereitstellung von Material- und Recyclingdaten
- Weitergabe von Informationen entlang der Lieferkette
2.) Erzeuger
Ein Erzeuger produziert Verpackungen oder lässt sie produzieren bzw. setzt Verpackungselemente zu einer Verpackungseinheit zusammen. Er befüllt die Verpackung und gibt ihr damit ihre endgültige Form.
Aufgaben:
- Sicherstellen, dass die Verpackung den Anforderungen entspricht
- Weitergabe relevanter Produktdaten an den Hersteller
- Erstellung der Konformitätserklärung
3.) Hersteller
Der Hersteller bringt die fertige Verpackung oder das verpackte Produkt erstmals in den Markt.
Aufgaben:
- Registrierung
- Erstellung der Konformitätserklärung
- Gegebenenfalls Entrichtung erweiterter Herstellerverantwortungs-Gebühren (EPR)
👉 Viele Unternehmen können gleichzeitig mehrere Rollen innehaben. Jede Rolle bringt eigene Pflichten mit sich und ist klar nach der PPWR zu unterscheiden.
Ab wann gilt die PPWR? – Einordnung der Zeitachsen
Die PPWR wird stufenweise eingeführt und bis 2030 weiterentwickelt.
- 12. August 2026 – Anwendung der Verordnung beginnt (erste verbindliche Anforderungen, z. B. Daten- und Dokumentationspflichten).
- Ab 2028 – weitere Anforderungen (z. B. technische Vorgaben, Materialklassifizierungen).
- Bis 2030 – alle Verpackungen sollen grundsätzlich recyclingfähig sein; Mindeststandards, Rezyklat- und Designanforderungen werden weiter präzisiert bzw. verschärft.
Damit ist klar: Die Verordnung tritt nicht an einem einzigen Datum vollständig in Kraft, sondern etabliert einen mehrjährigen Anpassungs- und Umsetzungsrahmen.
Wie bereitet sich Ströbel auf die PPWR vor?
1. Analyse und Optimierung unserer Verpackungen
Wir prüfen unsere Verpackungslösungen systematisch in Bezug auf:
- Materialzusammensetzung
- Recyclingfähigkeit
- Potenziale zur Materialeinsparung
Ziel ist es, verlässliche Daten und technische Informationen bereitzustellen, die unsere Kunden für ihre eigenen Pflichten nutzen können.
2. Enge Zusammenarbeit mit Lieferanten & Kunden
Eine verlässliche und transparente Datenbasis ist die Grundlage für eine PPWR-konforme Lieferkette. Deshalb arbeiten wir eng und partnerschaftlich mit unseren Lieferanten zusammen.
Konkret bedeutet das für uns:
- Wir fordern relevante Material- und Recyclingdaten gezielt bei unseren Lieferanten an.
- Wir prüfen die Nachweise zu Rezyklatanteilen sorgfältig und nachvollziehbar.
- Wir bereiten die Informationen strukturiert auf, sodass sie unseren Kunden klar und effizient zur Verfügung stehen.
Ebenso wichtig ist uns der offene Austausch mit unseren Kunden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können Verantwortlichkeiten klar definiert und die jeweilige Rolle im Rahmen der PPWR eindeutig festgelegt werden. Dabei unterstützen wir unsere Kunden aktiv und stehen beratend zur Seite.
Unser Aufruf an Sie:
Sprechen Sie uns frühzeitig an. Gemeinsam klären wir Anforderungen, Rollen und Datenbedarfe und entwickeln passgenaue Lösungen für Ihre PPWR-konformen Verpackungskonzepte.
Darüber hinaus sind wir Mitglied der Industrievereinigung Kunststoffverpackung e. V.. Durch die enge Zusammenarbeit im Verband bleiben wir fachlich stets auf dem aktuellen Stand und bringen dieses Wissen gezielt in unsere Kundenprojekte ein.
3. Dokumentation, Monitoring & Informationspflichten
Unsere Maßnahmen umfassen:
- Aufbau technischer Dokumentationen zur Datenweitergabe
- Vorbereitung interner Systeme für anstehende Informationsanforderungen
- fortlaufendes Monitoring technischer Detailregelungen (z. B. Ausnahmen, Nachweispflichten, Delegierte Rechtsakte)
4. Kennzeichnung & Kundeninformation
Dort, wo es sinnvoll ist, sorgen wir für:
- klare Produkt- und Verpackungskennzeichnung
- verständliche Hinweise zur Nutzung bzw. Dateninterpretation
- ergänzende Informationen auf der Website und in Kundenkommunikationen
5. Schulung [& internes Wissen
Bereits durchgeführte und weiter fortlaufende Schulungen stellen sicher, dass unser Team sicher, einheitlich und transparent zur PPWR kommuniziert.
Was bedeutet die PPWR konkret für unsere Kunden?
Die PPWR führt vor allem zu mehr Informations- und Nachweispflichten für Inverkehrbringer, Hersteller und Händler. Sie kann jedoch auch als Chance gesehen werden, Verpackungen nachhaltiger und zukunftssicher zu gestalten.
Wir unterstützen unsere Kunden, indem wir:
- belastbare Material- und Recyclingdaten bereitstellen
- Verpackungslösungen technisch einordnen
- Orientierung zur Datenweitergabe entlang der Lieferkette geben
- Gemeinsam die Rollen in der PPWR definieren
Unser Anspruch ist es, verlässlicher Lieferant und kompetenter Ansprechpartner zu sein – innerhalb unserer klar definierten Rolle in der PPWR. Sprechen Sie uns gerne an!
Fazit: PPWR als gemeinsamer Weg
Die PPWR stellt die Verpackungswelt vor neue Herausforderungen, schafft gleichzeitig aber klare Leitplanken für nachhaltigere Verpackungslösungen.
Bei Ströbel arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Produkte, Prozesse und Informationen im Einklang mit der PPWR weiterzuentwickeln – transparent, strukturiert und Schritt für Schritt.
Disclaimer:
Dieser Blogbeitrag gibt den Stand der PPWR zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität.
Änderungen, Ergänzungen oder neue Auslegungen der PPWR, die nach Veröffentlichung dieses Beitrags in Kraft treten oder bekannt werden, sind nicht Bestandteil dieses Artikels und werden nicht nachträglich eingepflegt.
Der Beitrag wird nicht regelmäßig aktualisiert oder gepflegt. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie offizielle Veröffentlichungen der zuständigen Behörden.
Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder regulatorische Beratung und begründet keinerlei Haftung oder Verpflichtung.
📚 Quellen & weiterführende Informationen zur PPWR
- EU-Rechtstext zur PPWR (Regulation (EU) 2025/40)
Offizieller Gesetzestext der Europäischen Union zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR):
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/eng - Europäische Kommission – Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Überblick zu Zielen, Anwendungsbereich und Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung:
https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste/packaging-packaging-waste-regulation_en - IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
https://kunststoffverpackungen.de/
💡 Hinweis für den Artikel
Die genannten Quellen dienen der weiterführenden Information und spiegeln den Stand der öffentlichen Diskussion und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider.